Am 23. Oktober 2019 haben Kantonsrat Dr. Roger Brändli und 51 Mitunterzeichnende folgende Motion eingereicht:
«Die Verbindungsstrasse zwischen dem A3-Zubringer Reichenburg und der Bezirksstrasse Reichenburg/Benken, genannt Speerstrasse, gehört der Linthebene-Melioration. Die Speerstrasse wurde ursprünglich als Karrweg für den Unterhalt der Drainage und anschliessend als 3.00 m breite Naturstrasse gebaut. In den 70er Jahren wurde sie beim Bau der Autobahn A3 als Baupiste verwendet und auf die heutige Breite asphaltiert. Heute ist sie zweispurig, 6.00 m breit und als Hauptstrasse signalisiert (Signal 3.03 11 Hauptstrasse” und Signal 4.32 11 Wegweiser für Hauptstrassen”). Sie übernimmt die Funktion einer Hauptstrasse, wie sie in der Durchgangsstrassenverordnung des Bundes vom 18. Dezember 1991 (SR 741.272) formuliert ist.
Die Speerstrasse dient den Bewohnern aus Reichenburg, dem Gasterland (vor allem Benken und Kaltbrunn) sowie dem Kanton Glarus als Zubringer zum Autobahnkreuz Reichenburg. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) beträgt ca. 5000 Fahrzeuge. Die Speerstrasse ist in den letzten Jahrzehnten zu einer wichtigen Verbindungsstrasse und Umfahrungs-/Entlastungsstrasse geworden, die für den Auto- und Schwerverkehr nicht mehr wegzudenken ist.
Seit anfangs der 90er Jahre wurde wiederholt die Trägerschaft bezüglich der Speerstrasse diskutiert:
Mit der Vereinbarung über den Unterhalt und Betrieb der Speerstrasse im 2013 wurde der Unterhalt der Speerstrasse zwischen dem Kanton und der Linthmelioration geklärt. Nicht geklärt und gelöst wurde aber der Unfallschwerpunkt beim Knoten Autobahnzubringer/Speerstrasse, obwohl diese Thematik im Rahmen des im 2010 erheblich erklärten Vorstosses thematisiert wurde. Der Regierungsrat hielt im Beschluss Nr. 581/2010 vom 1. Juni 2010 fest, dass die Einmündung der Speerstrasse in den Autobahnzubringer ein Unfallschwerpunkt sei. Gegenüber dem Tiefbauamt habe das Bundesamt für Strassen ASTRA bereits gefordert, dass die Einmündung der Speerstrasse in den Autobahnzubringer neu gestaltet und die Trägerschaft der Speerstrasse geändert werden sollte.
Die Neugestaltung der Einmündung sowie die Trägerschaftsüberprüfung sind seit dem RRB Nr. 581/2010 vor über neun Jahren nicht erfolgt. Anfangs September hat das ASTRA bei der Einmündung der Speerstrasse ein Linksabbiegerverbot als Sofortmassnahme umgesetzt, um den Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Das Linksabbiegerverbot hat zur Folge, dass die Speerstrasse die Funktion als wichtige Verbindungs- und Umfahrungsstrasse nur noch teilweise übernehmen kann und das Dorf Reichenburg mit beachtlichem Mehrverkehr und erheblichem Schwerverkehrsanteil belastet wird. Dies beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität der Wohnbevölkerung und die Verkehrssicherheit, sondern zwingt auch die Fahrzeuglenker zu unnötigen Umwegen. Teilweise kommt es zu halsbrecherischen Wendemanövern. Als nicht unerheblich zu betrachten sind sodann die erhöhten Emissionen wie Lärm und Schadstoffausstoss, die durch die Mehr-Kilometer entstehen. Dieser Zustand ist nicht haltbar und steht in Widerspruch zu den Ausführungen des Regierungsrates im Beschluss Nr. 581/2010 vom 1. Juni 2010.
Wir ersuchen den Regierungsrat, die Trägerschaft für die Speerstrasse unter Einbezug aller beteiligten Gemeinwesen (ASTRA, Bezirk March, Gemeinde Reichenburg) neu zu regeln und dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Sollte für die Neuregelung der Trägerschaft eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes nötig sein, so ist dem Kantonsrat ebenfalls eine Revisionsvorlage betreffend das Strassengesetz zu unterbreiten.
Eine Antwort
Sehr interessant. Wusste vieles nicht. Danke für den Bericht